Die komplementäre Ergänzung der
repräsentativen Demokratie durch
dreistufige Volksgesetzgebung
1. Volksinitiative
2. Volksbegehren
Bei Ablehnung der Initiative kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Erreicht das Volksbegehren ein bestimmtes Quorum an Unterstützung, findet eine Volksabstimmung statt.
3. Volksabstimmung
Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
In der Zeit vor der Volksabstimmung ist die gleichberechtigte und umfassende Information und Diskussion über das Pro und Kontra zu gewährleisten.
Unterstützen Sie die Initiative für komplementäre Demokratie!
Wir wollen in der kurzen Zeit vor der Wahl am 29. September möglichst viele Veranstaltungen organiseren, Gespräche mit Kandidatinnen und Kandidaten führen und auch in den sozialen Medien mit der Idee der komplementären Demokratie präsent sein.
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Verwendungszweck: Stärkung der Demokratie
Vielen Dank!
Die Initiative für komplementäre Demokratie
ist ein gemeinsames Projekt von:
Sprecher der Initiative: Gerhard Schuster und Florian Wagner
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber: IG-EuroVision, Brantinggasse 61, 1100 Wien
Die IG-EuroVision ist in Österreich als Verein konstituiert, ZVR-Zahl 587334046
Vorstand: Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Ines Kanka