Die komplementäre Ergänzung der
repräsentativen Demokratie durch
dreistufige Volksgesetzgebung
1. Volksinitiative
2. Volksbegehren
Bei Ablehnung der Initiative kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Erreicht das Volksbegehren ein bestimmtes Quorum an Unterstützung, findet eine Volksabstimmung statt.
3. Volksabstimmung
Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
In der Zeit vor der Volksabstimmung ist die gleichberechtigte und umfassende Information und Diskussion über das Pro und Kontra zu gewährleisten.
Für eine Stärkung der Demokratie!
Beteiligen Sie sich an der Petition der Initiative für komplementäre Demokratie und bekunden Sie Ihren demokratischen Willen zu einer Weiterentwicklung der Demokratie in Österreich. Das Ziel ist es, vor der Nationalratswahl am 29. September 2019 deutlich zu machen, dass eine solche Weiterentwicklung gewollt wird. Gleichzeitig werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgefordert, die Ziele der Initiative zu prüfen und sich für sie einzusetzen. Alle Menschen mit Interesse an der Stärkung der Demokratie sind eingeladen, diese Forderung an die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des österreischischen Nationalrats mitzutragen.
Die Initiative für komplementäre Demokratie
ist ein gemeinsames Projekt von:
Sprecher der Initiative: Gerhard Schuster und Florian Wagner
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber: IG-EuroVision, Brantinggasse 61, 1100 Wien
Die IG-EuroVision ist in Österreich als Verein konstituiert, ZVR-Zahl 587334046
Vorstand: Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Ines Kanka