Die komplementäre Ergänzung der
repräsentativen Demokratie durch

dreistufige Volksgesetzgebung

1. Volksinitiative

Auf der Stufe der Volksinitiative legt eine bestimmte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern dem Parlament einen Gesetzesentwurf vor.

2. Volksbegehren

Bei Ablehnung der Initiative kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Erreicht das Volksbegehren ein bestimmtes Quorum an Unterstützung, findet eine Volksabstimmung statt.

3. Volksabstimmung

Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

In der Zeit vor der Volksabstimmung ist die gleichberechtigte und umfassende Information und Diskussion über das Pro und Kontra zu gewährleisten.

Der konkrete Vorschlag

Die Initiative für komplementäre Demokratie will eine sachlich tiefe, breite und öffentliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Demokratie in Österreich anregen. Sie sieht die Notwendigkeit in einer Ergänzung der repräsentativen Demokratie um einen adäquaten Prozess der direkten Demokratie (Volksgesetzgebung).  

Die Kandidatinnen und Kandidaten sind aufgefordert diesbezüglich das Versprechen abzugeben, sich für eine solche Diskussion einzusetzen! Alle Österreicherinnen und Österreicher und darüberhinaus alle Menschen mit einem Interesse an der Stärkung der Demokratie sind eingeladen, diese Forderung an die Kandidierenden in einer Petition mitzutragen.

Zugleich hat die Initiative aber auch einen konkreten Vorschlag, wie dieser adäquaten Prozess der direkten Demokratie aussehen könnte und was bei seiner Ausgestaltung berücksichtigt sein sollte.  

 

So sieht der dreistufigen Prozess der direkten Gesetzgebung für Österreich aus:

Volksinitiative (1.Stufe):

Mindestens 30.000 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger können dem Nationalrat einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf oder eine bestimmte politische Richtlinie zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorlegen. Die Unterschriften zur Unterstützung der Initiative werden frei gesammelt. Der Nationalrat berät über so eingebrachte Anträge vordringlich und führt spätestens ein halbes Jahr nach Vorlage einen Beschluss herbei. Bei den Beratungen sind bis zu drei von den Initiativträgern bevollmächtigte Personen hinzuzuziehen.

Volksbegehren (2.Stufe):

Wird der Vorschlag der Initiative nicht unverändert beschlossen, haben die Initiativträger die Möglichkeit, für ihr Anliegen die Einleitung eines Volksbegehrens zu verlangen. Die Unterschriften zur Unterstützung des Begehrens werden während einer festgesetzten Zeitspanne in dafür eingerichteten Eintragungslokalen gesammelt („Eintragungswoche“). Im Vorfeld ergeht an jeden Haushalt eine rechtzeitige Verständigung mit dem Wortlaut des Begehrens.

Volksabstimmung (3.Stufe)

Ist ein Volksbegehren durch die Unterstützung von mindestens 300.000 Stimmberechtigten erfolgreich, kommt es frühestens nach drei, spätestens nach sechs Monaten zu einer Volksabstimmung. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet über Beschluss oder Ablehnung des Gesetzes bzw. der politischen Richtlinie.

Medienbedingung: 

Der direkt-demokratische Prozess erfordert die freie und gleichberechtigte Kommunikation. Daher ist in der Zeit von mindestens drei Monaten vor einer Volksabstimmung die gleichberechtigte und umfassende Information und Diskussion über das Pro und Kontra zu gewährleisten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie Medien und Plattformen einer gewissen Reichweite haben die Verpflichtung, die demokratische und faire Urteils- und Willensbildung zu unterstützen. Ein zu bildender Medienrat übernimmt hierbei die Kontroll- und Vermittlungsfunktion. 

(Wir weisen darauf hin, dass den Trägern der Initiative diese Fassung für eine Weiterentwicklung der Demokratie als adäquat und richtig erscheint. Es gibt jedoch von befreundeten Initiativen oder auch aus den Parteien heraus andere Vorschläge, die wir gerne mit in die Diskussion hineinnehmen wollen.

Die Initiative für komplementäre Demokratie
ist ein gemeinsames Projekt von:

IG-EuroVision
Brantinggasse 61
1100 Wien

ZVR-Zahl: 587334046

info@ig-eurovision.eu

mehr demokratie!
Linzerstraße 147/15
1140 Wien

ZVR-Zahl: 635297232

kontakt@mehr-demokratie.at

Sprecher der Initiative: Gerhard Schuster und Florian Wagner

Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber: IG-EuroVision, Brantinggasse 61, 1100 Wien
Die IG-EuroVision ist in Österreich als Verein konstituiert, ZVR-Zahl 587334046
Vorstand: Gerhard Schuster, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Ines Kanka

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